Beschreibung
Geschmack: Früchtemix
Grundtabak: Virginia Pfeifentabak
Herstellungsland: Deutschland
Was ist AINO Pfeifentabak?
AINO Pfeifentabak ist ein hochwertiger, aromatisierter Tabak aus Deutschland, speziell für dich als Shisha-Liebhaber. Ursprünglich ein trockener Tabak, wird er durch die Zugabe von 90g Glycerin (mindestens 99,5 % Reinheit) in einen feuchten, rauchfertigen Shisha-Tabak verwandelt. Durch sorgfältiges, mehrmaliges Vermischen und eine kurze Einwirkzeit erhältst du die optimale Konsistenz für ein unvergleichliches Raucherlebnis.
Erfrischender Geschmack von AINO Cleo
AINO Cleo bietet dir eine bunte Mischung verschiedener Früchte. Der Geschmack ist süß und erfrischend zugleich, ideal für dich, wenn du ein fruchtiges und intensives Raucherlebnis suchst. Der Virginia-Grundtabak sorgt für eine angenehme Rauchentwicklung und ein mildes Aroma.
Deutsche Qualität
AINO Caribbean Blue wird in Deutschland hergestellt, einem Land, das für seine hohe Tabakqualität bekannt ist. AINO verwendet nur die besten Zutaten und den feinsten Virginia-Grundtabak, um dir ein Produkt von höchster Qualität zu bieten. Die sorgfältige Auswahl und Verarbeitung des Tabaks garantieren eine perfekte Konsistenz und Feuchtigkeit.
Entdecke weitere AINO Tabaksorten
AINO bietet dir eine breite Palette von erstklassigen Shisha-Tabaksorten. Wenn du den fruchtigen Geschmack von AINO Cleo magst, solltest du unbedingt auch AINO Black Eye und AINO Finest Collection probieren.
- AINO Black Eye: Ein verlockender Mix aus saftiger reifer Brombeere und kühler Minze, perfekt für ein erfrischend fruchtiges Raucherlebnis.
- AINO Finest Collection: Eine exquisite Mischung aus Wassermelone, Limette, Ice und Johannisbeere, die dir ein intensives und unvergleichliches Geschmackserlebnis bietet.
Entdecke das große Sortiment und die Qualität von AINO Shisha-Tabak und bereichere deine Shisha mit den besten Aromen aus Deutschland. Bestelle jetzt in unserem Online Shishashop und genieße die unverwechselbaren Geschmacksrichtungen von AINO.
Gesetzlicher Hinweis
Wird der Pfeifentabak mit Glycerin „durch den Endkonsumenten gemischt, erfolgt eine Herstellung von Wasserpfeifentabak ohne Erlaubnis als Steuerlagerinhaber nach § 6 TabStG.”
Der Endkonsument „hat gem. § 17 Abs. 3 TabStG unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben.”
Was bedeutet dies für euch im Klartext?
- Ihr seid gesetzlich dazu verpflichtet, das ganze Vorhaben in euer Steuererklärung anzugeben, um die fehlende Wasserpfeifentabak-Steuer zu entrichten, die bei der “Produktion” (zusammenmischen) der Komponenten entsteht.
- Hier haben wir euch das entsprechende Formular bereitgestellt.
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