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Shisha-Tabak: Koalition laut Bericht einig – kommen 38 Euro Steuer pro 200-Gramm-Dose?

Eintrag vom

Seit dem 7. September 2026 liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes im Bundestag. Für Wasserpfeifentabak sieht er vor, die Steuer in vier Jahresschritten von heute 57,07 Euro auf eine Mindeststeuer von 188,46 Euro je Kilogramm anzuheben. Auf eine 200-Gramm-Dose gerechnet heißt das: statt 11,41 Euro Steuer künftig 37,69 Euro. Laut einem Bericht der Bild vom 8. Oktober 2026 haben sich Union und SPD inzwischen auf Änderungen verständigt. Was sie für Shisha-Tabak bedeuten, ist offen. Beschlossen ist noch nichts.

Stand: 8. Oktober 2026 — Bericht zur Einigung der Koalitionsfraktionen und Verfahrensstand ergänzt, Angabe zur heutigen Steuer korrigiert. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald ein Antragstext vorliegt oder Bundestag und Bundesrat entschieden haben.

Neu: Koalition laut Bericht einig

Nach Informationen der Bild vom 8. Oktober 2026 geben die Finanzexperten der Union ihren Widerstand gegen die Erhöhung auf. Insgesamt sieht der Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD demnach höhere Steuersätze vor als der ursprüngliche Regierungsentwurf. Bei Zigarren und Pfeifentabak habe die Union die vom Finanzministerium vorgesehenen Erhöhungen aber deutlich abgeschwächt. Nur über Feinschnitt soll vor der 2. und 3. Lesung im Bundestag noch einmal beraten werden, bevor das Gesetz formal beschlossen wird.

Amtlich bestätigt ist die Einigung bisher nicht. Bis zum Abend des 8. Oktober haben wir weder einen geänderten Antragstext noch eine Mitteilung von Bundestag, Finanzministerium oder Fraktionen dazu gefunden, ebenso keinen Termin für die abschließende Lesung. Belegt ist der Weg dorthin: Laut Bundestag war ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, mit dem die Steuer stärker steigen soll als im Regierungsentwurf, bereits Gegenstand der Anhörung im Finanzausschuss am 5. Oktober 2026.

Für Shisha-Tabak ist eine Zahl aus dem Bericht wichtig. Die Steuer auf Pfeifentabak soll bis 2030 auf 71,50 Euro je Kilogramm steigen, gegenüber bisher 26 Euro. Das Finanzministerium hatte laut Bild 172 Euro vorgeschlagen. Diese Zahl findet sich als Mindeststeuer ab 2030 (172,08 Euro je Kilogramm) in einer Formulierungshilfe des Ministeriums für die Koalitionsfraktionen, die Table.Media veröffentlicht hat. Der Regierungsentwurf selbst sieht für Pfeifentabak ab 2030 eine Mindeststeuer von 165,46 Euro vor.

Wasserpfeifentabak hängt direkt daran: Er wird nach dem Satz für Pfeifentabak besteuert, dazu kommen 23 Euro Zusatzsteuer je Kilogramm (siehe Wie sich die Steuer berechnet). Ob die Stufen für Shisha-Tabak dadurch niedriger ausfallen als in den Tabellen unten, lässt sich aus dem Bericht aber nicht ablesen. Er erwähnt Wasserpfeifentabak nicht und sagt auch nicht, ob mit den 71,50 Euro die Mindeststeuer gemeint ist. Die Tabellen in diesem Beitrag zeigen deshalb weiter den Stand des Regierungsentwurfs, bis ein Antragstext vorliegt.

Was jetzt im Bundestag liegt

Der Entwurf trägt die Bundestags-Drucksache 21/7859 und wurde am 7. September 2026 als Gesetzentwurf der Bundesregierung eingebracht. Grundlage ist der Eckwertebeschluss vom 29. April 2026, mit dem die Bundesregierung ihren Konsolidierungsbedarf im Haushalt festgelegt hat — die Tabaksteuer zählt ausdrücklich zu den vereinbarten Maßnahmen.

Vorgesehen sind vier jährliche Erhöhungsschritte, beginnend am 1. Januar 2027. Betroffen sind nicht nur Wasserpfeifentabak, sondern alle Kategorien: Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren und Zigarillos, Pfeifentabak, erhitzter Tabak und Substitute für Tabakwaren, also Liquids für E-Zigaretten. Die letzte Stufe der vorherigen Reform, des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes, war zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Die vier Stufen

Diese Sätze gelten für Wasserpfeifentabak als Mindeststeuer je Kilogramm. Warum ausgerechnet die Mindeststeuer die maßgebliche Zahl ist, steht im nächsten Abschnitt.

Stichtag Mindeststeuer je kg je 200-g-Dose je 100-g-Dose
heute (seit 01.01.2026)¹ 57,07 € 11,41 € 5,71 €
1. Januar 2027 107,71 € 21,54 € 10,77 €
1. Januar 2028 128,90 € 25,78 € 12,89 €
1. Januar 2029 155,37 € 31,07 € 15,54 €
ab 1. Januar 2030 188,46 € 37,69 € 18,85 €

Die Kilogramm-Sätze stehen so im Entwurf beziehungsweise ergeben sich unmittelbar aus ihm. Die Dosenwerte sind unsere Umrechnung (Satz × 0,2 kg beziehungsweise × 0,1 kg) und enthalten keine Umsatzsteuer.
¹ Korrektur vom 8. Oktober 2026: Der Wert für heute ist keine Mindeststeuer, sondern die Steuer bei durchschnittlicher Preislage, wie sie das Bundesfinanzministerium angibt. Die Mindeststeuer liegt derzeit rechnerisch bei 49 Euro je Kilogramm: 26 Euro Mindeststeuer für Pfeifentabak laut Zoll plus 23 Euro Zusatzsteuer.

Wie sich die Steuer berechnet

Wasserpfeifentabak hat keinen eigenen Steuersatz. Er wird nach dem Satz für Pfeifentabak besteuert, und darauf kommt seit dem 1. Januar 2022 eine nationale Zusatzsteuer. Die liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 23 Euro je Kilogramm — und, das ist die erste Überraschung im Entwurf, sie bleibt: „Eine Anpassung der Zusatzsteuer erfolgt nicht.”

Erhöht wird also ausschließlich der Pfeifentabak-Anteil. Der besteht aus einem festen Betrag je Kilogramm plus 14,83 Prozent des Kleinverkaufspreises — mindestens jedoch einem festgelegten Sockelbetrag:

Zeitraum Pfeifentabak Mindestens + Zusatzsteuer
2027 21,11 € + 14,83 % 84,71 € = 107,71 €
2028 26,39 € + 14,83 % 105,90 € = 128,90 €
2029 32,99 € + 14,83 % 132,37 € = 155,37 €
ab 2030 41,23 € + 14,83 % 165,46 € = 188,46 €
Warum immer die Mindeststeuer greift
Rechnen wir eine 200-Gramm-Dose zu 29,90 Euro durch. Das ist ein Kleinverkaufspreis von 149,50 Euro je Kilogramm. Für 2027 ergibt der reguläre Tarif 21,11 € + 14,83 % von 149,50 € = 43,28 €, plus 23 € Zusatzsteuer = 66,28 € je Kilogramm. Das liegt deutlich unter der Mindeststeuer von 107,71 €. Also greift die Mindeststeuer. Für 2030 sieht es genauso aus: 86,40 € regulär gegen 188,46 € Mindeststeuer. Bei den Preisen, die im Shisha-Markt üblich sind, ist der reguläre Tarif damit praktisch bedeutungslos — es zählt der Sockel.

Was das für den Ladenpreis heißt

Zwischen heute und 2030 kommen je 200-Gramm-Dose 26,28 Euro zusätzliche Steuer dazu. Wird die Erhöhung vollständig an die Kundschaft weitergegeben und die Umsatzsteuer mitgerechnet, landet man bei rund 31,27 Euro mehr im Regal. Genau davon geht der Entwurf aus: Er unterstellt ausdrücklich, dass die Mehrbelastung „vollständig über die Preise […] an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben” wird.

Was sich daraus nicht ableiten lässt, ist der konkrete Endpreis einer bestimmten Dose im Jahr 2030. Herstellerpreise, Handelsspannen und Gebindegrößen ändern sich — und die Gebindegrößen ändern sich gerade ohnehin: Seit dem 1. September 2026 stellen mehrere Marken von 200 auf 100 Gramm um. Wer heute Zahlen für 2030 auf den Cent genau nennt, rechnet nicht, sondern schätzt.

Wer die Mehreinnahmen bringt

Der Entwurf beziffert, was die Erhöhung dem Staat bringen soll — getrennt nach Kategorie. Für Wasserpfeifentabak sieht das so aus:

Jahr Wasserpfeifentabak Tabaksteuer gesamt Anteil
2027 31 Mio. € 756 Mio. € 4,1 %
2028 37 Mio. € 1.595 Mio. € 2,3 %
2029 49 Mio. € 2.548 Mio. € 1,9 %
2030 66 Mio. € 3.589 Mio. € 1,8 %

Die Zahlen für Wasserpfeifentabak und die Gesamtsumme stehen im Entwurf, die Anteilsspalte ist unsere Rechnung. Das Bild dahinter ist eindeutig: Der Steuersatz auf Shisha-Tabak verdreifacht sich, der Beitrag zum Gesamtaufkommen sinkt dabei von gut vier auf unter zwei Prozent. Der Löwenanteil der Mehreinnahmen kommt aus der Zigarette.

Zum Vergleich: Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sollen sich die Mehreinnahmen laut Bundestag von 2027 bis 2030 auf 11,7 Milliarden Euro summieren, die Bild nennt am 8. Oktober rund 11,6 Milliarden Euro für die kommenden vier Jahre. Die Tabelle oben zeigt den Regierungsentwurf; dessen Summe für 2027 bis 2030 liegt bei rund 8,5 Milliarden Euro. Eigene Zahlen für Wasserpfeifentabak nennen Bundestag und Bild dabei nicht.

Was für Händler drinsteht

Neben den Tarifen ändert der Entwurf die Regeln für Steuerzeichen. Ein neuer § 38 Absatz 3a erlaubt bis zum 31. Dezember 2026, neue Steuerzeichen bereits sechs Wochen vor Inkrafttreten einer Tarifänderung zu beziehen; die Steuer entsteht dann in der neuen Höhe. Parallel wird § 61 der Tabaksteuerverordnung ersetzt: Steuerzeichen sind mindestens sechs Wochen vor Bedarf zu bestellen, wenn sich der Steuertarif ändert.

Praktisch heißt das: Wer Steuerzeichen bezieht, braucht zum Jahreswechsel Planungsvorlauf. Für den Handel ohne eigenes Steuerlager ändert sich am Ablauf nichts — dort kommt die Erhöhung schlicht über die Einkaufspreise an.

Was noch offen ist

Der Entwurf ist ein Entwurf. Der Bundestag hat ihn in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen, der Bundesrat hat im ersten Durchgang keine Einwendungen erhoben. Beschlossen ist das Gesetz damit nicht. Laut Bild haben sich die Koalitionsfraktionen bereits auf Änderungen verständigt — ob und wie sie die Stufen für Wasserpfeifentabak treffen, ist offen.

Dazu kommt eine zweite Baustelle: Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2025 einen Entwurf zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie vorgelegt. Eine europäische Neuordnung könnte auf die nationalen Stufen noch obendrauf kommen oder sie verändern.

Und eine Einordnung zu den Zahlen, die derzeit kursieren: Werte wie „60 Euro pro Dose” oder „300 Euro” stammen aus Verbands- und Medienrechnungen, nicht aus dem Gesetzentwurf. Im Entwurf stehen Steuersätze, keine Endverbraucherpreise. Beides zu trennen lohnt sich, wenn man wissen will, was tatsächlich beschlossen werden soll.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die höhere Steuer?

Die erste Stufe ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen, danach folgen weitere Schritte zum 1. Januar 2028, 2029 und 2030. Das gilt allerdings nur, wenn der Gesetzentwurf so beschlossen wird — Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden.

Wie viel Steuer steckt heute in einer 200-Gramm-Dose?

Bei durchschnittlicher Preislage beziffert das Bundesfinanzministerium die Steuer auf Wasserpfeifentabak derzeit auf 57,07 Euro je Kilogramm. Auf 200 Gramm gerechnet sind das 11,41 Euro, auf 100 Gramm 5,71 Euro — jeweils ohne Umsatzsteuer. Die Mindeststeuer liegt derzeit rechnerisch bei 49 Euro je Kilogramm.

Steigt die Zusatzsteuer für Wasserpfeifentabak auch?

Nein. Die nationale Zusatzsteuer bleibt bei 23 Euro je Kilogramm, der Entwurf hält ausdrücklich fest, dass sie nicht angepasst wird. Erhöht wird nur der Anteil, der sich nach dem Steuersatz für Pfeifentabak richtet.

Wird Shisha-Tabak dadurch automatisch dreimal so teuer?

Nein. Der Steuersatz verdreifacht sich, nicht der Ladenpreis. Von heute bis 2030 kommen je 200-Gramm-Dose rund 26,28 Euro Steuer dazu, mit Umsatzsteuer etwa 31,27 Euro — sofern die Erhöhung vollständig weitergegeben wird. Wie hoch der Endpreis tatsächlich ausfällt, hängt zusätzlich von Herstellerpreisen, Handelsspannen und der Gebindegröße ab.

Betrifft die Erhöhung nur Shisha-Tabak?

Nein. Der Entwurf passt die Steuertarife für alle Kategorien an: Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren und Zigarillos, Pfeifentabak, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren. Für Liquids sind 0,33 Euro je Milliliter ab 2027 vorgesehen, ansteigend auf 0,36 Euro ab 2030.

Ist das schon beschlossen?

Nein. Das Kabinett hat den Entwurf am 6. Juli 2026 beschlossen, seit dem 7. September 2026 liegt er als Drucksache 21/7859 im Bundestag. Der Bundestag hat ihn in erster Lesung beraten, der Finanzausschuss hat am 5. Oktober 2026 Sachverständige angehört. Laut Bild vom 8. Oktober 2026 haben sich die Koalitionsfraktionen auf Änderungen verständigt; die 2. und 3. Lesung im Bundestag steht noch aus.

Was bedeutet die Einigung für Shisha-Tabak?

Das ist noch offen. Laut Bild soll die Steuer auf Pfeifentabak bis 2030 auf 71,50 Euro je Kilogramm steigen statt auf die vom Finanzministerium vorgeschlagenen 172 Euro. Wasserpfeifentabak wird nach dem Pfeifentabak-Satz plus 23 Euro Zusatzsteuer besteuert. Zu Wasserpfeifentabak selbst nennt der Bericht aber keine Zahlen, und ein Antragstext ist nicht veröffentlicht. Bis dahin zeigt dieser Beitrag die Stufen aus dem Regierungsentwurf.

Quellen

  • Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7859 vom 07.09.2026: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes — PDF beim Bundestag
  • Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Änderung des Tabaksteuergesetzes — bundesfinanzministerium.de
  • Bild, 08.10.2026: Bericht zur Einigung der Koalitionsfraktionen bei der Tabaksteuer — bild.de
  • Deutscher Bundestag, Textarchiv: Erste Lesung des Tabaksteuergesetzes und Anhörung im Finanzausschuss am 05.10.2026 — bundestag.de
  • Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8232: Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf — PDF beim Bundestag
  • Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD, veröffentlicht von Table.Media — PDF; dass es eine solche Formulierungshilfe gibt, bestätigt die Bundesregierung in Drucksache 21/7980
  • Zoll: Höhe der Tabaksteuer (geltende Steuersätze) — zoll.de

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